Neues Jahr, alte Vergabe: Das müssen Sie beim Jahreswechsel beachten
Sie können eine Vergabe trotz Jahreswechsel grundsätzlich durchführen. Sie müssen aber darauf achten, frühzeitig einen Übertragungsbeschluss einzuholen.
Sie können eine Vergabe trotz Jahreswechsel grundsätzlich durchführen. Sie müssen aber darauf achten, frühzeitig einen Übertragungsbeschluss einzuholen.
Gerade im öffentlichen Dienst werden Fachkräfte knapper und neue Mitarbeiter zu finden immer schwieriger. Wie wäre es mit Quereinsteiger?
Stadtportale dienen nicht der Unterhaltung, sondern der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit der öffentlichen Hand.
Verschiedene Wege führen nach Rom. Um Mitarbeiter zu gewinnen, können Sie eine Methode des Headhuntings nutzen und aktiv interessante Personen ansprechen.
Sie sind als öffentlicher Auftraggeber dazu verpflichtet, erst auszuschreiben, wenn die Vergabe reif dafür ist. Mehr dazu im Blog.
Erhalten Sie Bewerbungen noch per E-Mail oder bieten Sie bereits die Möglichkeit, die Unterlagen online abzugeben? Der Blogbeitrag zeigt die Vorteile.
Eine Mitmach-Aktion auf Instagram steigert die Reichweite Ihres Kanals und sorgt für Aufmerksamkeit. Der Blogbeitrag zeigt, wie so etwas aussehen kann.