Sichere Vergabeverfahren unter „Corona-Bedingungen“
Vergaben während der Pandemie sind schon fast Alltag. Und trotzdem ist vielleicht noch die eine oder andere Frage offen, was man darf und was nicht.
Vergaben während der Pandemie sind schon fast Alltag. Und trotzdem ist vielleicht noch die eine oder andere Frage offen, was man darf und was nicht.
Sie können eine Vergabe trotz Jahreswechsel grundsätzlich durchführen. Sie müssen aber darauf achten, frühzeitig einen Übertragungsbeschluss einzuholen.
Sie sind als öffentlicher Auftraggeber dazu verpflichtet, erst auszuschreiben, wenn die Vergabe reif dafür ist. Mehr dazu im Blog.
Wo müssen Sie überall Ihre Ausschreibung veröffentlichen und wie gehen Sie mit Anfragen nach Zusendung von Ausschreibunsgdaten um?
Sie arbeiten sorgfältig und genau und dann kommt sie doch, die Rüge. Wie Sie mit ihr umgehen und welche Folgen eine Rüge hat, lesen Sie im Blog.
Produktvorgaben in einer Ausschreibung sind nur selten gerechtfertigt. Auch Versteckte verstoßen gegen das Gebot der produktneutralen Leistungsbeschreibung.
Wenn es in einem Vergabeverfahren nicht so läuft, wie es der öffentliche Auftraggeber erwartet hat, besteht die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung.
Welche Vorgaben müssen Auftraggeber bei der Kommunikation mit Bietern beachten? Und welche Auswirkungen hat das auf den Erfolg eines Verfahrens?
Die Nachforderung von Unterlagen im Vergabeverfahren – eine effektive Möglichkeit für Auftraggeber, einen Angebotsausschluss zu verhindern.
Angebote müssen unterschrieben werden. Doch funktioniert das bei elektronischen Vergabeverfahren? Wie erfolgt da die Signatur?