Ende gut, alles gut oder Aufhebung der Ausschreibung?
Wenn es in einem Vergabeverfahren nicht so läuft, wie es der öffentliche Auftraggeber erwartet hat, besteht die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung.
Wenn es in einem Vergabeverfahren nicht so läuft, wie es der öffentliche Auftraggeber erwartet hat, besteht die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung.
Die Dokumentation eines Vergabeverfahrens erfolgt in der Vergabeakte, die sich aus Vergabevermerk und Unterlagen zum Vergabeverfahren zusammensetzt.
Ein Bieter im Vergabeverfahren ist insolvent. Muss der öffentliche Auftraggeber ihn nun ausschließen oder könnte er ihm sogar den Zuschlag erteilen?
Um Bietern die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern, ist es sinnvoll bei der eVergabe die Textform zu zulassen. Warum? Das zeigt der Blogbeitrag.
Manchmal muss es einfach schnell gehen. Der Blogbeitrag gibt eine Übersicht zu den Voraussetzungen und zum Ablauf einer Dringlichkeitsvergabe.