Neues Jahr, alte Vergabe: Das müssen Sie beim Jahreswechsel beachten
Sie können eine Vergabe trotz Jahreswechsel grundsätzlich durchführen. Sie müssen aber darauf achten, frühzeitig einen Übertragungsbeschluss einzuholen.
Sie können eine Vergabe trotz Jahreswechsel grundsätzlich durchführen. Sie müssen aber darauf achten, frühzeitig einen Übertragungsbeschluss einzuholen.