Kein Zwang mehr für HOAI-Mindestsätze – Und nun?
Rechtswidrig sind laut EuGH nur die Vorgaben zur zwingenden Einhaltung der HOAI-Mindestsätze; die HOAI als Ganzes ist nicht betroffen.
Rechtswidrig sind laut EuGH nur die Vorgaben zur zwingenden Einhaltung der HOAI-Mindestsätze; die HOAI als Ganzes ist nicht betroffen.
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