Stoffpreisgleitklauseln: 5 wichtige Fragen aus der Praxis
Preissteigerungen sind völlig normal. Gerade für Baufirmen gestaltet sich daher die Kalkulation schwierig. Gut, dass es Stoffpreisgleitklauseln gibt.
Preissteigerungen sind völlig normal. Gerade für Baufirmen gestaltet sich daher die Kalkulation schwierig. Gut, dass es Stoffpreisgleitklauseln gibt.
Steigende Preise für beispielsweise Kraft- und Baustoffe führen zu geänderten Rahmenbedingungen. Können vergebene Verträge einfach angepasst werden?
Sie müssen nicht jedes Angebot akzeptieren. Vor allem wenn Sie Zweifel haben aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Angebots, sollten Sie genauer hinsehen.
Welche Voraussetzungen müssen kommunale Baugesellschaften erfüllen, um öffentliche Auftraggeber zu sein und das Vergaberecht anwenden zu müssen?
Erkennen Sie Submissionsabsprachen erst nach Vergabe des Auftrags, können Sie den Schaden pauschaliert bei Ihrem Auftragnehmer geltend machen.
Gerade wenn es nur wenige Anbieter für ein bestimmtes Produkt gibt, kommen sie vor: Submissionsabsprachen. Daran erkennen Sie sie.
Ein Fehlverhalten in der Vergangenheit kann zu einer Vergabesperre führen. Ein Ausweg für Bieter ist die „Selbstreinigung“.
Aufträge dürfen öffentliche Auftraggeber nur an Bieter vergeben, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
Nicht erreichbare Vergabeunterlagen: Was muss wie lange elektronisch zur Verfügung gestellt werden? Welche Folgen hat ein Verstoß?
Das Best-Practice-Beispiel der Gemeinde Köngen zeigt, wie und wo Sie Hilfe bei der Durchführung von Vergabeverfahren erhalten können.