Ungewöhnlich niedrige Angebote – Möglichkeiten für Auftraggeber
Sie müssen nicht jedes Angebot akzeptieren. Vor allem wenn Sie Zweifel haben aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Angebots, sollten Sie genauer hinsehen.
Sie müssen nicht jedes Angebot akzeptieren. Vor allem wenn Sie Zweifel haben aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Angebots, sollten Sie genauer hinsehen.
Erkennen Sie Submissionsabsprachen erst nach Vergabe des Auftrags, können Sie den Schaden pauschaliert bei Ihrem Auftragnehmer geltend machen.
Aufträge dürfen öffentliche Auftraggeber nur an Bieter vergeben, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.