Vergabefremde Kriterien: Was Sie als Vergabestelle berücksichtigen dürfen
Nutzen Sie als Vergabestelle auch „vergabefremde Kriterien“? Dieser Beitrag gibt Ihnen Tipps, wenn nicht nur der Preis wichtig ist.
Nutzen Sie als Vergabestelle auch „vergabefremde Kriterien“? Dieser Beitrag gibt Ihnen Tipps, wenn nicht nur der Preis wichtig ist.
Als öffentlicher Auftraggeber sind Sie verpflichtet, das Wettbewerbsregister vor Erteilung eines Zuschlags im Vergabeverfahren abzufragen. Lesen Sie mehr in diesem Blogbeitrag.
Sie müssen nicht jedes Angebot akzeptieren. Vor allem wenn Sie Zweifel haben aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Angebots, sollten Sie genauer hinsehen.
Wenn es in einem Vergabeverfahren nicht so läuft, wie es der öffentliche Auftraggeber erwartet hat, besteht die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung.
Die Nachforderung von Unterlagen im Vergabeverfahren – eine effektive Möglichkeit für Auftraggeber, einen Angebotsausschluss zu verhindern.
Ein Bieter im Vergabeverfahren ist insolvent. Muss der öffentliche Auftraggeber ihn nun ausschließen oder könnte er ihm sogar den Zuschlag erteilen?
Zu oft ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Dass es auch anders geht, zeigt der Blogbeitrag.
Wie stellen Sie als Auftraggeber fest, ob der Bieter tatsächlich den Auftrag ausführen kann? Im Vergaberecht gibt es dafür die Eignungskriterien.
Die Angebotsphase ist beendet. Nun wartet eine weitere wichtige Aufgabe während des Vergabeverfahrens auf Sie: Die Angebotswertung!