Vergaberecht: Wann gilt was? Das Kaskadenprinzip!
„Das Vergabegesetz“, in dem alles zum Vergaberecht steht, gibt es nicht. Stattdessen müssen öffentliche Auftraggeber eine Vielzahl an Gesetzen beachten.
„Das Vergabegesetz“, in dem alles zum Vergaberecht steht, gibt es nicht. Stattdessen müssen öffentliche Auftraggeber eine Vielzahl an Gesetzen beachten.
In Krisen müssen öffentliche Auftraggeber kurzfristig und flexibel reagieren. Das Vergaberecht bietet dafür verschiedene Lösungen.
Ein Bieter im Vergabeverfahren ist insolvent. Muss der öffentliche Auftraggeber ihn nun ausschließen oder könnte er ihm sogar den Zuschlag erteilen?
Durch die eVergabe ist die Abwicklung eines Vergabeverfahrens im Homeoffice problemlos möglich. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Das Vergaberecht bietet in der Krise für kommunale Vergaben schnelle Hilfe. Die Dringlichkeitsvergabe hilft öffentlichen Auftraggebern häufig weiter.
Zu oft ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Dass es auch anders geht, zeigt der Blogbeitrag.
Wie stellen Sie als Auftraggeber fest, ob der Bieter tatsächlich den Auftrag ausführen kann? Im Vergaberecht gibt es dafür die Eignungskriterien.
Die Angebotsphase ist beendet. Nun wartet eine weitere wichtige Aufgabe während des Vergabeverfahrens auf Sie: Die Angebotswertung!
Rechtswidrig sind laut EuGH nur die Vorgaben zur zwingenden Einhaltung der HOAI-Mindestsätze; die HOAI als Ganzes ist nicht betroffen.
Um Bietern die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern, ist es sinnvoll bei der eVergabe die Textform zu zulassen. Warum? Das zeigt der Blogbeitrag.